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Gesetzgebung: Künstlersozialabgabegesetz geändert (Bundestag)

Einstimmig hat der Bundestag am 3.7:2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (BT-Drucks: 1871530, 18/1770) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales angenommen. Geregelt wird der künftige Umfang der Prüfungen bei den Arbeitgebern im Hinblick auf die Erfüllung der Melde- und Abgabepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Die Prüfungen werden von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen. Sie sollen dazu führen, dass die von den Verwertern gemeldeten abgabepflichtigen Entgelte ansteigen und dadurch die Abgabegerechtigkeit erhöht wird.
  • Der Künstlersozialabgabesatz musste für 2013 auf 4,1 Prozent und für 2014 auf 5,2 Prozent angehoben werden.
  • 2015 soll die Rentenversicherung ihre Prüftätigkeit massiv ausweiten, damit alle Arbeitgeber regelmäßig mit der Abgabe befasst werden. Kleine Unternehmen werden durch eine Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Kalenderjahr entlastet.

Hinweis: Das Einspruchsgesetz steht für den 11.7.2014 auf der Tagesordnung des Bundesrates.


Quelle: Bundestag online

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