Beleg- und Buchnachweispflicht bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Durch die „Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ vom 2.12.2011 wurden u.a. die §§ 17a, 17b und 17c UStDV mit Wirkung vom 1.1.2012 geändert. Mit diesen Änderungen wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen neue Nachweisregelungen geschaffen. Die Vertreter des Bundes und der Länder haben auf Fachebene mit Blick auf die Kritik der Wirtschaft an der Gelangensbestätigung eine (erneute) Änderung der UStDV befürwortet. Die Nichtbeanstandungsregelung wird daher mit BMF-Schreiben vom 1.6.2012 bis zum Inkrafttreten der erneuten Änderung der UStDV verlängert. Mit der Änderung sollten in erster Linie die in dem derzeitigen Entwurf des BMF-Einführungsschreibens vorgesehenen Vereinfachungen und Erleichterungen abgesichert werden. Zusätzlich wird geprüft, ob weitere Vereinfachungen (auch im Bezug auf die bisherigen Belege wie die sog. weiße Spediteursbescheinigung) möglich sind. Keinesfalls kann aber – wie teilweise von Verbandsseite gefordert – hinter die bis zum 31.12.2011 geltende Rechtslage zurückgegangen werden.
Quelle: NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 24/2012