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Antragsfrist Überbrückungshilfe IV verlängert!

In Anknüpfung an unseren Newsletter aus dem Februar, der alle Antragsdetails enthält, möchten wir heute kurz zum aktuellen Stand informieren.

Die Antragsfrist wurde bis 15.06.2022 verlängert!

Anträge können demnach für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 bis zu dieser Antragsfrist eingereicht werden!

 

Gern stehen wir Ihnen hierbei beratend zur Seite!

 

Ihr Heimbrock Winkler Team!

Über uns: Wir von Heimbrock & Winkler sind Ihr Steuerberater mit Standort in Dresden, Hannover und Köln. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie Privatpersonen. In unserer Spezialabteilung AUTOHAUS beraten wir zum Thema Buchhaltung nach SKR51, Autohändler, Autowerkstätten sowie Betriebe im KFZ Gewerbe bzw. in der KFZ Branche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

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