Seitenbereiche
Ihre Steuerberater in Dresden, Köln & Hannover

Informationen für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Ab dem 27. März 2020 steht das elekronische Antragsverfahren der NRW Soforthilfe zur Verfügung. Alle Antragsvorraussetzungen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link. Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens 30.04.2020 gestellt werden müssen.

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Ihr Heimbrock Winkler Team

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.