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Unterstützung beim Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe in der 2. Phase

1. Hintergrund

Zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden, hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe hinsichtlich der Zugangskriterien abgesenkt und die Förderung ausgeweitet.

Die Flexibilisierung der Eintrittsschwelle und folglich der Antragsberechtigung ist nun wie folgt geregelt:

Zur Antragstellung sind künftig Unternehmer berechtigt, die:

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum
    April bis August 2020 gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum

    ODER

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum

verzeichnet haben.

Diese Überbrückungshilfe kann für die Monate September bis Dezember beantragt werden. Neben den o. g. Anspruchsvoraussetzungen wurden die Höchstbeträge von 9.000 € und 15.000 € ersatzlos gestrichen und die Fördersätze angepasst.

Anträge können nur über einen vom Anspruchsberechtigten hierzu beauftragen Steuerberater oder WP gestellt werden.

 

2. Antragsstellungsprozess

Die Beantragung über die Fördermittelportale wird noch im Oktober möglich sein. Anträge können bis spätestens
31. Dezember 2020 gestellt werden.

Die Antragstellung ist nur online über die bundeseinheitliche Plattform des BMWI möglich.

Wir möchten an dieser Stelle auf weitere detaillierte Informationen und Ausführungen verzichten, da das Prozedere und die Berechnung der Überbrückungshilfe sehr komplex sind. Sollten Sie antragsberechtigt sein, besprechen wir die Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch.

 

3. Vorgehen

Eine Einschätzung darüber, welche Unternehmen voraussichtlich Anspruch auf die Überbrückungshilfe haben, werden wir in den nächsten Tagen durchführen.

Wir brauchen auch hier wieder Ihre Mithilfe!

Wenn Sie Ihr Rechnungswesen selber erstellen, prüfen Sie bitte, ob Sie das o. g. Kriterium für den Umsatzrückgang erfüllen und informieren Sie uns. Für diese Überprüfung stellen wir Ihnen ein Erfassungstool zur Verfügung. Vielen Dank!

 

4. Gemeinsame Umsetzung

Aktuell beschäftigen sich unsere Mitarbeiter mit der komplexen Umsetzung der Antragstellung. Weitere Fortbildungen und Webinare sind in den nächsten Tagen in unserer Kanzlei vorgesehen, damit wir die anspruchsberechtigen Unternehmen unterstützen können.

 

Sollten Sie zu unseren Ausführungen Rückfragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Ihr Heimbrock Winkler Team!

Über uns: Wir von Heimbrock & Winkler sind Ihr Steuerberater mit Standort in Dresden, Hannover und Köln. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie Privatpersonen. In unserer Spezialabteilung AUTOHAUS beraten wir zum Thema Buchhaltung nach SKR51, Autohändler, Autowerkstätten sowie Betriebe im KFZ Gewerbe bzw. in der KFZ Branche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

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