Unternehmen werden seit der der Corona-Krise mit maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen durch die KfW-Sonderprogramme unterstützt. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung sieht auch weiterhin die Versorgung der Unternehmen mit Liquidität durch besondere KfW-Programme vor.
Die Bundesregierung sowie die KfW haben das KfW-Sonderprogramm bis zum 31.12.2021 verlängert sowie zum 01.04.2021 die Kreditobergrenzen erhöht.
Die Kreditobergrenzen betragen für Unternehmen mit
mehr als 50 Beschäftigte à 1,8 Millionen EUR (bisher 800.000 EUR)
10 bis 50 Beschäftigte à 1,125 Millionen EUR (bisher 500.000 EUR)
bis zu 10 Beschäftigte à 675.000 EUR (bisher 300.000 EUR)
Eine Kreditobergrenze mit einer Laufzeit von mehr als sechs Jahren ist im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit auf 1,8 Millionen EUR erhöht worden.
Eine Übersicht der aktuellen Programme ist unter folgenden Link ersichtlich:
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Wenn Sie eine Finanzierung aus diesen Programmen nutzen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Hausbank bzw. Ihrem Finanzierungspartner auf, welche die KfW-Kredite durchleiten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!
Ihr Heimbrock Winkler Team!