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Verlängerung der KfW-Sonderprogramme bis Jahresende!

Unternehmen werden seit der der Corona-Krise mit maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen durch die KfW-Sonderprogramme unterstützt. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung sieht auch weiterhin die Versorgung der Unternehmen mit Liquidität durch besondere KfW-Programme vor.

Die Bundesregierung sowie die KfW haben das KfW-Sonderprogramm bis zum 31.12.2021 verlängert sowie zum 01.04.2021 die Kreditobergrenzen erhöht.

Die Kreditobergrenzen betragen für Unternehmen mit

mehr als 50 Beschäftigte         à  1,8 Millionen EUR (bisher 800.000 EUR)
10 bis 50 Beschäftigte              à 1,125 Millionen EUR (bisher 500.000 EUR)
bis zu 10 Beschäftigte              à 675.000 EUR (bisher 300.000 EUR)

Eine Kreditobergrenze mit einer Laufzeit von mehr als sechs Jahren ist im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit auf 1,8 Millionen EUR erhöht worden.

Eine Übersicht der aktuellen Programme ist unter folgenden Link ersichtlich:

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Wenn Sie eine Finanzierung aus diesen Programmen nutzen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Hausbank bzw. Ihrem Finanzierungspartner auf, welche die KfW-Kredite durchleiten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!

Ihr Heimbrock Winkler Team!  

Über uns: Wir von Heimbrock & Winkler sind Ihr Steuerberater mit Standort in Dresden, Hannover und Köln. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie Privatpersonen. In unserer Spezialabteilung AUTOHAUS beraten wir zum Thema Buchhaltung nach SKR51, Autohändler, Autowerkstätten sowie Betriebe im KFZ Gewerbe bzw. in der KFZ Branche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

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