Vergesellschaftung
Das Berliner Abgeordnetenhaus sorgte vor rund einem Vierteljahr mit einem Vergesellschaftungsrahmengesetz für Furore. Rechtsgrundlage für den umstrittenen Aktionsvorstoß ist der Artikel 15 Grundgesetz. Darin heißt es, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“ können.
Zeichen für Investitionssicherheit
Das umstrittene Berliner Gesetz sieht die Überführung von bis zu 220.000 Wohnungen in Gemeineigentum vor. Die Bundesregierung kontert nun mit einer bundesrechtlichen Rahmenregelung zum Schutz von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde in der Sonderbauministerkonferenz im Juni 2026 gefasst.
Stand: 28. Juli 2026
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Wir von Heimbrock & Winkler sind Ihr Steuerberater mit Standort in Dresden und Köln. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie Privatpersonen. Zusätzlich haben wir uns auf Steuerberatung für Autohäuser spezialisiert und beraten zum Thema Buchhaltung nach SKR51, Autohändler, Autowerkstätten sowie Betriebe im KFZ Gewerbe bzw. in der KFZ Branche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!