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Änderungen beim Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige

Steuerabzug

Nicht in Deutschland ansässige Steuerpflichtige, die im Inland mit bestimmten Aktivitäten Einkünfte erzielen, unterliegen einer beschränkten Steuerpflicht. Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird die Einkommensteuer in vielen Fällen im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs an der Quelle erhoben.

Verbesserungen beim Steuerabzug

Am 8.6.2021 wurde das „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“ (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) im Bundesgesetzblatt (Ausgabe I S. 1259) verkündet. Ziel dieses Gesetzes ist,

  • den bürokratischen Aufwand beim Kapitalertragsteuerabzug durch eine fortschreitende Digitalisierung und
  • die Risiken durch eine stärkere Haftung der Aussteller von Steuerbescheinigungen sowie durch neue Missbrauchsbekämpfungsvorschriften (insbesondere betreffend des Treaty Shoppings) zu verringern. So stellen z. B. inländische Kreditinstitute beschränkt steuerpflichtigen Kontoinhabern künftig keine papiergebundenen Steuerbescheinigungen mehr aus (§ 45a Abs. 2a Einkommensteuergesetz - EStG).

Treaty Shopping

Zur Verhindung der Inanspruchnahme unberechtigter Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) enthält der neue § 50d Abs. 3 EStG eine allgemeine Missbrauchsvermutung, welche bei Zwischenschaltung einer ausländischen Gesellschaft, Personenvereinigung oder dergleichen greift und nur durch Gegenbeweis oder bei Vorliegen einer persönlichen oder sachlichen Entlastungsberechtigung entkräftet werden kann.

Stand: 27. Juli 2021

Bild: Eisenhans - stock.adobe.com

Über uns: Wir von Heimbrock & Winkler sind Ihr Steuerberater mit Standort in Dresden, Hannover und Köln. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie Privatpersonen. In unserer Spezialabteilung AUTOHAUS beraten wir zum Thema Buchhaltung nach SKR51, Autohändler, Autowerkstätten sowie Betriebe im KFZ Gewerbe bzw. in der KFZ Branche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

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