Seitenbereiche
Inhalt

Automatischer Informationsaustausch ab 2017

Meldung von Finanzkonten und Auslandsgeldvermögen in 44 Staaten Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame Erklärung

Am 19.03.2014 haben sich 44 Staaten in einer gemeinsamen Erklärung zu einem automatischen Informationsaustausch von Kontoinformationen verständigt. Damit ist den Hochsteuerländern ein weiterer Meilenstein in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung gelungen. Der Erklärung liegt auch ein detaillierter Zeitplan zugrunde. Der erste automatische Informationsaustausch soll schon im Jahr 2017 stattfinden. Er soll bereits Ende 2015 bestehende Konten mit einschließen. Eine Umsetzung in EU-Recht soll bereits Ende 2014 erfolgen.

Länderliste

Der Erklärung schließt sich eine lange Länderliste an. Auf dieser Liste stehen auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein, Luxemburg, Guernsey, Jersey, die Bermudas oder die Cayman Islands. Nicht auf der Liste finden sich allerdings Singapur oder die Vereinigten Arabischen Emirate.

EU-Zinsrichtlinie

Fast zeitgleich haben die EU-Staaten am 24.03.2014 das revidierte Gesetz über die grenzüberschreitende Besteuerung der Zinserträge natürlicher Personen einstimmig formell verabschiedet. Die neue Fassung erfasst als meldepflichtige Kapitaleinkünfte neben den Zinsen auch Dividenden und Veräußerungsgewinne. Die revidierte Richtlinienfassung soll bis 2016 in nationales Recht umgesetzt und ab 2017 praktiziert werden.

Stand: 12. April 2014

Bild: Gajus - Fotolia.com

Über uns: Wir von Heimbrock & Winkler sind Ihr Steuerberater mit Standort in Dresden, Hannover und Köln. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie Privatpersonen. In unserer Spezialabteilung AUTOHAUS beraten wir zum Thema Buchhaltung nach SKR51, Autohändler, Autowerkstätten sowie Betriebe im KFZ Gewerbe bzw. in der KFZ Branche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

bypass_cookies_title

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.