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Aktuelle Warnung: Betrugsmaschen mit gefälschten Schreiben von BZSt, BGN und DGUV

Aktuelle Warnung: Betrugsmaschen mit gefälschten Schreiben von BZSt, BGN und DGUV

Derzeit beobachten wir vermehrt Betrugsversuche mit gefälschten Zahlungsaufforderungen, die den Anschein amtlicher Herkunft erwecken. Besonders betroffen sind Schreiben im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Was passiert konkret?
Kriminelle versenden täuschend echt wirkende E-Mails oder Briefe mit folgenden Inhalten:

  • BZSt: Angebliche Rückzahlungen der Einkommensteuer oder Forderungen wegen Verspätungszuschlägen – verbunden mit der Aufforderung zur Preisgabe persönlicher Daten oder zur Überweisung auf nicht nachvollziehbare Konten im Ausland. Teilweise wird sogar Umsatzsteuer ausgewiesen.

  • BGN / DGUV: Gefälschte Rechnungen oder Beitragsbescheide mit Zahlungsfristen, die zur schnellen Überweisung auffordern – oft unter Verwendung echter Logos und scheinbar plausibler Beträge.

Diese Schreiben wirken auf den ersten Blick seriös, sind jedoch Fälschungen. Ziel der Täter ist es, schnelle Zahlungen zu erwirken oder an sensible Unternehmensdaten zu gelangen.

Was sollten Sie tun?

  • Prüfen Sie Absender, Kontodaten und die Formulierungen sorgfältig. Öffentliche Stellen versenden keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail – insbesondere nicht mit kurzer Frist.
    Das Bundeszentralamt für Steuern verschickt keine Bescheide über Verspätungszuschläge mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
    Zahlungen auf ausländische Konten im Namen deutscher Behörden sind grundsätzlich unzulässig.

  • Klicken Sie keine Links und öffnen Sie keine Anhänge, wenn Sie Zweifel an der Echtheit haben.

  • Im Zweifel: Wenden Sie sich gern an uns, bevor Sie Zahlungen leisten oder auf Mitteilungen reagieren.

Weitere Informationen:

Gern unterstützen wir Sie bei der Prüfung.

Ihr Heimbrock Winkler Team!

Erscheinungsdatum:

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