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Fake-Mails zu Unstimmigkeitsmeldungen im Transparenzregister: So schützen Sie sich

Phishing-Warnung für Unternehmen und Mandanten

Aktuell kommt es vermehrt zu betrügerischen E-Mails, die angebliche Unstimmigkeitsmeldungen im Transparenzregister betreffen. Diese sogenannten Phishing-Mails wirken auf den ersten Blick seriös, dienen jedoch dem Zweck, sensible Daten zu erbeuten oder Schadsoftware zu verbreiten.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • wie Sie betrügerische Mails erkennen,
  • was im Ernstfall zu tun ist,
  • und wie Sie sich und Ihr Unternehmen dauerhaft schützen.

 

Wie werden echte Unstimmigkeitsmeldungen zugestellt?

Echte Unstimmigkeitsmeldungen im Zusammenhang mit dem Transparenzregister werden ausschließlich per Post (Brief) verschickt.

Wichtig:
Das Transparenzregister versendet keine E-Mails mit Unstimmigkeitsmeldungen oder Zahlungsaufforderungen!

Wenn Sie eine E-Mail zu diesem Thema erhalten, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine betrügerische Nachricht.

 

So erkennen Sie eine Fake-Mail

Phishing-Mails lassen sich meist anhand typischer Merkmale erkennen:

Merkmal

Beschreibung

Verdächtiger Absender

Unbekannte oder ähnlich wirkende E-Mail-Adressen (z. B. info@transparenzregis-ter.com)

Dringlichkeit & Drohungen

"Letzte Mahnung", "Sofortige Zahlung erforderlich", "Unverzügliche Handlung nötig"

Fehlerhafte Sprache

Grammatik- und Rechtschreibfehler, unübliche Formulierungen

Unbekannte Links/Anhänge

Buttons oder Dateien, die Sie zur Eingabe sensibler Daten auffordern

Unpersonalisierte Ansprache

Keine Anrede oder allgemeine Begriffe wie „Sehr geehrte Damen und Herren“

 

Was Sie bei verdächtigen E-Mails tun sollten

  • Nicht klicken: Keine Links oder Anhänge öffnen!
  • Sofort löschen: Verdächtige Mails direkt in den Papierkorb verschieben.
  • Nicht weiterleiten: Keine Verbreitung an Kollegen oder externe Stellen.
  • Im Zweifel nachfragen: Schauen Sie auf die offizielle Webseite: www.transparenzregister.de

 

Was passiert, wenn ich einen Link angeklickt habe?

Trennen Sie sofort die Internetverbindung, lassen Sie Ihr Gerät überprüfen und ändern Sie gegebenenfalls Passwörter. Informieren Sie uns gerne, wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Kann ich die E-Mail an eine Behörde weiterleiten?

Ja, Sie können betrügerische E-Mails an die Verbraucherzentrale oder die Meldeplattform der Polizei weiterleiten (z. B. an phishing@polizei.de).

Unsere Empfehlung: So schützen Sie sich dauerhaft

  • Installieren Sie eine aktuelle Anti-Virus- und Firewall-Software.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit E-Mails.
  • Verwenden Sie sichere Passwörter und aktualisieren Sie diese regelmäßig.
  • Greifen Sie auf offizielle Webseiten wie transparenzregister.de zu – und niemals auf Links in E-Mails.

Bleiben Sie wachsam – und schützen Sie sich aktiv vor digitalen Betrugsversuchen!

Ihr Heimbrock Winkler Team!

Erscheinungsdatum:

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