EU-Neufahrzeuge dürfen niemals differenzbesteuert weiterverkauft werden – wirklich niemals! Dabei entscheidet sich das Kriterium „neu“ nicht nur nach der bisherigen Nutzungsdauer, sondern auch nach der Laufleistung des Fahrzeugs. Letzteres wird beim Handel mit gebrauchten Luxusfahrzeugen häufig übersehen.
Guido Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer der Kanzlei Heimbrock Winkler Wirtschafts- und Steuerberatergesellschaft mbH, zeigt an einem Echtfall aus der Beratungspraxis die Tücken und Steuerfallen bei der Differenzbesteuerung von High-End-Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Fahrzeughandel auf.
Informieren Sie sich anhand des detaillierten und realistischen Falls, veröffentlicht vom IWW Institut und vermeiden Sie Fehler bei der Differenzbesteuerung!
Gern stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung!
Ihr Heimbrock Winkler Team!
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