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Neue Größenmerkmale für die Betriebsprüfer

In regelmäßigen Abständen kann das Finanzamt durch Anordnung einer Außenprüfung in Ihren Betrieb kommen und die für die steuerlichen Bemessungsgrundlagen relevanten Vorgänge und Bücher prüfen. Dabei hängt es von mehreren Kriterien ab, ob Sie eine Außenprüfung bekommen oder nicht. Einige Branchen werden dabei häufiger geprüft als andere. So gibt es Unternehmen, die in einem regelmäßigen Turnus von drei oder vier Jahren geprüft werden. Andererseits gibt es auch Unternehmen, die in den letzten 20 Jahren keinen Besuch vom Finanzamt bekommen haben.

 Grundsätzlich ist die Anordnung eine Außenprüfung keine gesetzliche Pflicht sondern hängt vom Ermessen der Finanzverwaltung ab, ob diese es für notwendig erachtet sich zu den in den Jahresabschlüssen und Steuererklärungen gemachten Angaben auch ein Bild des Unternehmens vor Ort sowie der zugrunde liegenden Buchführung zu machen.

 Eine gesetzliche Vorgabe gibt es jedoch: Großbetriebe im Sinne der Betriebsprüfungsordnung sind Anschluss zu prüfen. Das bedeutet, dass es keine Besteuerungszeiträume geben darf, die nicht von einem Betriebsprüfer überprüft wurden. Der Gesetzgeber teilt die Betriebe danach in Großbetriebe, Mittelbetriebe, Kleinbetriebe und Kleinstbetriebe ein.

 Diese Größenklassen werden ab 2019 nun angehoben, sodass manch Betrieb, der bisher als Großbetrieb eingestuft wurde, keiner mehr ist. Da nur Großbetriebe anschlussgeprüft werden, kann es somit begünstigend für Sie sein, da Sie nun seltener Besuch vom Finanzamt zu erwarten haben. Betriebe, die künftig nicht mehr als Großbetrieb zählen können andererseits keine Rückstellungen mehr für künftige Betriebsprüfungen geltend machen, da die verpflichtende Prüfung aller drei Jahre entfällt.

Statistisch wurden in den letzten Jahren deutschlandweit

  • Großbetriebe aller 4,7 Jahre,
  • Mittelbetriebe aller 15,7 Jahre und
  • Klein- und Kleinstbetriebe aller 70,6 Jahre (also fast nie) geprüft.

Für die Kfz-Branche ist dabei zu unterscheiden, ob Sie einen Kfz-Handel inkl. Service betreiben oder ausschließlich Reparaturwerkstatt sind. Danach ergeben sich folgende neue Größenklassen ab 2019:

 

Kfz-Handel inkl. Service
(Handelsbetriebe)

Kfz-Werkstatt
(andere Leistungsbetriebe)

Umsatz

steuerl. Gewinn

 Umsatz

steuerl. Gewinn

Großbetriebe

8.600.000 EUR

335.000 EUR

6.700.000 EUR

400.000 EUR

Mittelbetriebe

1.100.000 EUR

68.000 EUR

910.000 EUR

77.000 EUR

Kleinbetriebe

210.000 EUR

44.000 EUR

210.000 EUR

44.000 EUR

Das Übersteigen jeweils eines Merkmals (Umsatz oder steuerlicher Gewinn) reicht aus, um als entsprechender Groß-, Mittel- oder Kleinbetrieb eingeordnet zu werden.

Nicht verschont bleiben Sie jedoch von den „sonstigen Besuchen“ des Finanzamtes wie z.B.:

  • Lohnsteuer-Außenprüfung,
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung, oder
  • neu ab 2018: Kassen-Nachschau

Diese besonderen Prüfungen finden anlassbezogen und unabhängig der o.g. Größenklassen statt.

Sprechen Sie uns an, sollten Sie eine Prüfungsanordnung bekommen haben. Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite.

Erscheinungsdatum:

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