Haushaltsscheck
Für Hilfen im Privathaushalt müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und Meldungen erstattet werden. Für diese Zwecke wurde das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren eingeführt. Der Haushaltsscheck kann für Hilfen in Anspruch genommen werden, die ein monatliches Entgelt von nicht mehr als € 450,00 erhalten und geringfügig beschäftigt sind.
Zwei Möglichkeiten
Den Anmeldepflichtigen stehen zwei Möglichkeiten offen: zum einen die neue elektronische Anmeldung. Diese kann über die Website der Minijob Zentrale https://www.minijob-zentrale.de erfolgen. Zum anderen ist eine Anmeldung in Papierform wie bisher weiterhin möglich. Hierzu kann das Haushaltsscheck-Formular als PDF heruntergeladen, auf dem PC ausgefüllt und auf dem Postweg oder per Fax versandt werden. Änderungen können bequem im Online-Änderungsscheck mitgeteilt werden. Der Online-Änderungsscheck kann auch für die Abmeldung einer Haushaltshilfe genutzt werden.
Stand: 29. Juli 2019
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Wir von Heimbrock & Winkler sind Ihr Steuerberater mit Standort in Dresden und Köln. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie Privatpersonen. Zusätzlich haben wir uns auf Steuerberatung für Autohäuser spezialisiert und beraten zum Thema Buchhaltung nach SKR51, Autohändler, Autowerkstätten sowie Betriebe im KFZ Gewerbe bzw. in der KFZ Branche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!