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Bonuszahlungen an Arbeitnehmer bis 1.500 € steuerfrei

„Freundliche Worte an der Ladentheke und Beifall für das medizinische Personal sind ein schöner Ausdruck unserer Verbundenheit in dieser schweren Zeit. Aber wir wollen mehr tun, um die Helferinnen und Helfer angemessen zu würdigen.“

So formulierte Bundesfinanzminister Olaf Scholz in einer Pressemitteilung vom 03.04.2020, dass die durch Bundesregierung Sonderzahlungen bis 1.500,00 EUR, welche an Arbeitnehmer*innen in der Zeit vom 01.03. bis 31.12.2020 gezahlt werden, steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden.

Diese als Geld- oder Sachleistungen gewährten Vorteile für das Engagement der Beschäftigten während er Corona-Krise müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt und im Lohnkonto aufgezeichnet werden.

Zu beachten ist, dass nicht nach Branchen oder Berufsgruppen getrennt wird bzw. getrennt werden kann. Somit gilt diese Steuer- und Beitragsbefreiung für alle Arbeitnehmer*innen aller Branchen, auch wenn diese nicht oder nur gering von der Corona-Krise betroffen sind.

Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.

Ihr Heimbrock Winkler Team

Erscheinungsdatum:

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