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Neue Corona-Hilfen wegen zweitem Lockdown im November 2020

Aufgrund der Entscheidungen der Bundesregierung und der 16 Länder am 28.10.2020 müssen im November alle Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen (mit Ausnahme von Betrieben mit Außerhaus-Verkauf von Speisen) schließen. Ebenso sind alle Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie ähnliche Einrichtungen zu schließen.

Da diese Branchen bereits durch den ersten Lockdown stark betroffen waren und die im Frühjahr generierten Umsatzausfälle bisher auch nicht kompensieren konnten, wurde gleichzeitig auch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe für diese Betriebe mit einem Finanzvolumen von 10 Milliarden Euro beschlossen.

Antragsberechtigt sind somit alle Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und sonstige Einrichtungen, welche im November 2020 nun wieder temporär schließen müssen.

Als einmalige Kostenpauschale soll den Unternehmen somit einfach und unbürokratisch geholfen werden. Für kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter) soll der Erstattungsbetrag 75% des November-Umsatzes 2019 betragen. Bei neu gegründeten Unternehmen soll als Vergleichswert der Oktober-Umsatz 2020 herangezogen werden. Auch kann bei saisonal schwankenden Umsätzen der durchschnittliche Monatsumsatz von 2019 herangezogen werden.

Für größere Unternehmen soll der Erstattungsbetrag auf 70% reduziert werden.

Für das gesamte Hilfsprogramm ist jedoch noch die Zustimmung der Europäischen Union notwendig. Erst nach diesen OK, können Anträge über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Die Registrierung und Beantragung kann damit auch nur durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erfolgen.

Zusätzlich wurden neue KfW-Kreditprogramme für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten beschlossen. Abhängig vom Jahresumsatz 2019 können hier Schnellkredite über die Hausbank in Höhe von bis zu 300.000 EUR abgerufen werden. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Als drittes Hilfsprogramm wurden die Überbrückungshilfen auf den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 verlängert. Es wird also eine Überbrückungshilfe III geben. Genaue Details sind dazu aktuell noch nicht bekannt.

Wir brauchen auch hier wieder Ihre Mithilfe!
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie von der temporären Schließung Ihres Unternehmens im November 2020 betroffen sind. Sobald die Anträge für die einmalige Kostenpauschale auf Basis des Vorjahresumsatzes gestellt werden können, stimmen wir uns mit Ihnen dann final ab.

Sollten Sie zu unseren Ausführungen Rückfragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Ihr Heimbrock Winkler Team!

Erscheinungsdatum:

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