Seitenbereiche
Ihre Steuerberater in Dresden, Köln & Hannover

Steuerliche Coronahilfen verlängert

Steuerstundungen

Das BMF hat im Schreiben vom 18.3.2021 (V A 3 - S 0336/20/10001:037) eine Verlängerung der erstmalig mit BMF-Schreiben vom 19.3.2020 (V A 3 - S 0336/19/10007: 002) angekündigten verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen aufgrund der Corona-Krise verlautbart. Die Steuerstundungs- und Steuererleichterungsmaßnahmen werden bis zum 30.9.2021 fortgesetzt. Steuerpflichtige müssen hierzu ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darstellen. Anträge sind bis zum 30.6.2021 zu stellen. Anschlussstundungen in Verbindung mit Ratenzahlungsvereinbarungen sind längstens bis zum 31.12.2021 möglich. Stundungszinsen werden nicht erhoben.

Vollstreckungsaufschub

Die Finanzverwaltung sieht bis zum 30.9.2021 von Vollstreckungsmaßnahmen für bis zum 30.6.2021 fällig gewordene Steuern ab, sofern der Steuerschuldner „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich“ von der Corona-Krise betroffen ist. Säumniszuschläge werden nicht berechnet.

Steuervorauszahlungen

Die Finanzverwaltung passt schließlich Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 bis Jahresende an oder setzt diese ganz aus. Voraussetzung ist wiederum, dass der Antragsteller nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ von der Corona-Krise wirtschaftlich betroffen ist.

Stand: 27. April 2021

Bild: Monster Ztudio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Illustration

Über uns: Wir von Heimbrock & Winkler sind Ihr Steuerberater mit Standort in Dresden und Köln. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie Privatpersonen. Zusätzlich haben wir uns auf Steuerberatung für Autohäuser spezialisiert und beraten zum Thema Buchhaltung nach SKR51, Autohändler, Autowerkstätten sowie Betriebe im KFZ Gewerbe bzw. in der KFZ Branche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.