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Unterstützung beim Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe

1. Hintergrund

Zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben, hat die Bundesregierung eine neue Überbrückungshilfe geschaffen. Diese Überbrückungshilfe kann für die Monate Juni bis August beantragt werden. Anträge können nur über einen vom Anspruchsberechtigten hierzu beauftragen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden.

Anspruchsberechtigt sind nur Unternehmen, deren kumulierter Umsatzrückgang mind. 60 % gegenüber dem Vergleichszeitraum beträgt. Als Vergleichszeitraum werden die Monate April und Mai 2019 aufgeführt. Weitere Kriterien sind zu prüfen.

 

2. Antragsstellungsprozess

Vorbehaltlich der Zustimmung der Länder wird eine Beantragung über die Fördermittelportale ab dem 8. Juli 2020 möglich sein. Anträge können bis spätestens 31. August 2020 gestellt werden.

Die Antragstellung ist nur online, über noch einzurichtende Portale der Verwaltung, möglich. Hierfür soll eine bundeseinheitliche Plattform für die Antragstellung zur Verfügung gestellt werden.

Wir möchten an dieser Stelle auf weitere detaillierte Informationen und Ausführungen verzichten, da das Prozedere und die Berechnung der Überbrückungshilfe sehr komplex ist. Die Einzelheiten besprechen wir mit unseren Anspruchsberechtigten Kunden in einem persönlichen Gespräch.

 

3. Vorgehen

Eine Einschätzung darüber, welche Unternehmen voraussichtlich Anspruch auf die Überbrückungshilfe haben, werden wir in den nächsten Tagen durchführen.

Wir brauchen auch Ihre Mithilfe ! Für Kunden, die Ihr Rechnungswesen selber erstellen, folgender Hinweis:

Prüfen Sie bitte, ob Sie das o.g. Kriterium für den Umsatzrückgang erfüllen und informieren Sie uns. 

Vielen Dank !

 

4. Gemeinsame Umsetzung

Aktuell beschäftigen sich unsere Mitarbeiter mit der komplexen Umsetzung der Antragstellung. Weitere Fortbildungen und Webinare sind in den nächsten Tagen in unserer Kanzlei vorgesehen, damit wir die anspruchsberechtigten Unternehmen unterstützen können.

 

Sollten Sie zu unseren Ausführungen Rückfragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Ihr Heimbrock Winkler Team!

Erscheinungsdatum:

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