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Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis März 2022

Die Steuerberaterkammer Köln hat eine Pressemitteilung vom BMWi und BMF veröffentlicht und teilt zudem mit, welche die wichtigsten Bedingungen zur Überbrückungshilfe IV und zu dem von der Europäischen Kommission genehmigten Beihilferahmen enthält.

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum 2. Halbjahr 2021) soll im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt werden. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung sollen Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, im Rahmen der Überbrückungshilfe IV einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Dieser soll gegenüber der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus angepasst werden. Dadurch sollen insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, eine erweiterte Förderung erhalten.

Die Neustarthilfe für Soloselbständige soll ebenfalls fortgeführt werden. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500,00 € an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500,00 €.

Außerdem haben sich BMF und BMWi darauf geeinigt, erweiterte beihilferechtliche Spielräume, die die Europäische Kommission in der letzten Woche ermöglicht hat, in der Überbrückungshilfe IV zu nutzen. Insgesamt werden die beihilferechtlichen Höchstgrenzen um 2,5 Mio. € erhöht. Der maximale monatliche Förderbetrag liegt weiterhin
bei 10 Mio. €. 

Der geänderte Beihilferahmen sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:

  • Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 2,3 Mio. € (bislang 1,8 Mio. €) bzw. auf 345.000,00 € im Fischerei-/Aquakultursektor (bislang 270.000,00 €) und auf 290.000,00 € im Agrarsektor (bislang 225.000,00 €)
  • Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfe auf 12 Mio. € (bislang 10 Mio. €)
  • Verlängerung des Befristeten Rahmens bis 30. Juni 2022 (bislang Befristung bis 31. Dezember 2021)
  • Weitere Möglichkeiten zur Restrukturierung von Krediten
  • Einführung von zwei neuen Förderinstrumenten: „Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau“ und „Liquiditätshilfen“

Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 sollen zeitnah veröffentlicht werden.

Nach Anpassung des Programms erfolgt die Antragstellung wieder über uns als Ihren Steuerberater.

Gern stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite.

Ihr Heimbrock Winkler Team!

Erscheinungsdatum:

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