Geschenke an Arbeitnehmer: Sachbezugsfreigrenze bis 44 Euro monatlich - ohne Weihnachtsfeier
Werden Geschenke an Mitarbeiter verteilt, können Sie die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro in Betracht ziehen ohne das eine Weihnachtsfeier stattfindet. Sofern diese Grenze im jeweiligen Monat noch nicht für andere Sachleistungen an die Mitarbeiter genutzt wird. Zum Beispiel durch Tankgutscheine.
Geschenke an Arbeitnehmer: Steuerfrei sind Aufmerksamkeiten bis 60 Euro nur bei persönlichen Ereignissen – ohne Weihnachtsfeier
Die Steuerbefreiung für sogenannte Aufmerksamkeiten in Höhe von 60 Euro kommt an Weihnachten ebenso wenig in Betracht wie beim Betriebsjubiläum. Sie gilt aber für persönliche Ereignisse wie beispielsweise Geburtstage, Hochzeiten oder die Geburt eines Kindes. Ein Arbeitnehmerjubiläum ist ebenfalls ein persönliches Ereignis (z.B. 20 Jahre Dienstjubiläum).
Im Rahmen der 60-Euro-Grenze sind übrigens auch Geschenke an Geschäftsfreunde und andere Dritte ohne Steuerlasten für Schenker und Beschenkte möglich - allerdings auch hier nur für die oben genannten persönlichen Ereignisse. Weihnachten ist kein derartiges persönliches Ereignis. Dies wurde auch vom Finanzgericht Hessen (FG Hessen, Urteil v. 22.2.2018. 4 K 1408/17) bestätigt.
Zu beachten ist auch, dass es sich bei der Aufmerksamkeitsgrenze von 60 Euro um einen Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer handelt.
Pauschalbesteuerung für Geschenke an Mitarbeiter oder Geschäftspartner
Für verbleibende Geschenke an eigene Mitarbeiter und an Geschäftsfreunde gibt es zudem die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 Prozent nach § 37b EStG. Bei dieser Regelung sollte insbesondere ein Augenmerk auf (Weihnachts-)Geschenke an Geschäftspartner gelegt werden. Auch hier kann die Steuer pauschal übernommen werden.
Ausnahme: Streuwerbeartikel bis 10 Euro
Einzubeziehen sind alle Geschenke und Incentives. Eine Ausnahme bilden nur sogenannte Streuwerbeartikel mit Anschaffungskosten von maximal 10 Euro (z.B. Kugelschreiber, Schlüsselanhänger).
Geschenke an Arbeitnehmer mit Weihnachtsfeier
Oftmals erfolgt die Übergabe von Geschenken auch anlässlich der Weihnachtsfeier des Unternehmens. Zunächst gilt für die Feier (und damit auch für anlässlich der Feier überreichte Geschenke) ein Freibetrag von 110 Euro für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr.
Innerhalb der 110 Euro Grenze können Sie bei der Weihnachtsfeier ein Geschenk bis zu 60 Euro überreichen. Somit bleibt Ihnen noch ein Wert von 50 Euro für das Catering übrig (z.B. Kaffee und Kuchen, Schnittchen, belegte Brötchen).
Ist der Steuerfreibetrag von 110 Euro bei Betriebsveranstaltungen überschritten oder werden mehr als zwei Veranstaltungen durchgeführt, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für den besteht aber die Möglichkeit zur begünstigten Besteuerung. Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen kann mit 25 % pauschal versteuert werden.
Wann eine Feier als Betriebsveranstaltung gilt
Das Geschenk muss aber im Rahmen einer Betriebsveranstaltung überreicht werden. Eine Feier in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Betriebsveranstaltung ein gewisses Eigengewicht hat. Sie muss über den Rahmen einer bloßen Geschenkverteilung hinausgehen und einen „geselligen“ Charakter haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Festvorträge, Musikvorführungen, Bewirtung und Genussmittel dargeboten werden.
Gerade aufgrund der andauernden Pandemie-Situation stellt sich im Jahr 2020 die Frage nach der Durchführung einer Betriebsveranstaltung. Grundsätzlich kommen auch virtuelle Veranstaltungen in Betracht. Der Arbeitgeber muss hierzu aber das entsprechende Programm darlegen, z. B. welche gemeinsamen virtuellen Aktivitäten geplant sind.
Hinsichtlich der Verbindung zur analogen oder virtuellen Feier ist die Verwaltung bei kleinen Geschenken großzügig.
Ein Geschenk wird eigentlich nur "anlässlich" einer Betriebsveranstaltung und nicht "nur bei Gelegenheit" an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übergeben, wenn ein konkreter Zusammenhang zwischen Betriebsveranstaltung und Geschenk besteht. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn Geschenke, deren Wert 60 Euro nicht übersteigt, als Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung in die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Freibetrags einbezogen werden.
Hinweis: Sollten alle vorstehenden Vergünstigungen ausscheiden, kann noch bis Ende 2020 die Zusendung des Geschenks im Rahmen der Steuerbefreiung der Corona-Sonderzahlung bis zu 1.500 Euro je Arbeitnehmer in Betracht kommen, wenn Sie diesen Betrag noch nicht vollständig ausgeschöpft haben sollten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!
Ihr Heimbrock Winkler Team!
Erscheinungsdatum: